Geschäftsbedingungen
(Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

 
1.   Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Abschluss eines Nachweis- und Vermittlungsauftrages und die Entgegennahme von Geschäftsunterlagen zu den von uns angebotenen Objekten gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
2.   Alle Objekte werden im Auftrag und mit der Befugnis des Verkäufers/Eigentümers angeboten. Die in unseren Geschäftsunterlagen gemachten Angaben zu den Objekten beruhen auf den Aussagen und den Unterlagen des Verkäufers/Eigentümers. Alle Unterlagen werden von uns sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Verbindlich sind jedoch nur die Unterlagen, die Bestandteil des Notarvertrages werden.


Der Empfänger/Adressat von Geschäftsunterlagen mit Daten der von uns angebotenen Objekte verpflichtet sich diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe unserer Angebote an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, selbst wenn wir beim Vertragsabschluß nicht mitwirken oder ein Kaufvertrag zu veränderten Bedingungen abgeschlossen wird.

 
3.   Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf sowie Verpachtung und Vermietung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten.

 
4.   Der Verkäufer/Eigentümer oder der Empfänger/Adressat von Geschäfts-Unterlagen stimmt zu, dass seine persönlichen Daten im EDV-System erfasst werden, wobei wir uns verpflichten, die Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetztes einzuhalten.

 
5.   Vorbehaltlich Ihrer unverzüglichen, schriftlichen Erwiderung gehen wir davon aus, dass Ihnen dieses Objekt bisher unbekannt war, wir Ihnen also den Erstnachweis erbracht haben. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dieses unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

 
Hamburg, den 01.01.2004